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Familienfreundliches Arbeiten beim DRK

Ansprechpartnerin

Karin Müller
Bereichsleitung Personalmanagement

Tel: 07 61 / 88 508-613
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Dunantstraße 2
79110 Freiburg

Seit Jahren ist der DRK-Kreisverband Freiburg sowohl im Netzwerk "Familienfreundlich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" als auch im "Freiburger Netzwerk Familienfreundliche Unternehmen" aktiv. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, im Verband Maßnahmen umzusetzen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Insbesondere Mitarbeitende mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben in der Familie sollen entlastet werden.

Im Sommer 2011 ist der DRK-Kreisverband Freiburg dem Freiburger Netzwerk "Familienbewusste Unternehmen“ beigetreten. Ziel dieser Mitgliedschaft ist die Entwicklung weiterer konkreter Bausteine im Verband, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bereits im Jahr 2005 hat der Arbeitskreis „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ unter Beteiligung des DRK-Kreisverbandes Freiburg die Arbeitshilfe „Kinder- und familienfreundliche Kommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald – Anregungen für die kommunale Praxis zur Schaffung vernetzter, präventiver Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in den Gemeinden“ herausgegeben. Die Gründung des Netzwerkes „Familienfreundlich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ erfolgte 2006 und wurde vom DRK-Kreisverband Freiburg e.V. mit vorbereitet, der DRK-Kreisverband zählte 2007 zu den ersten Mitgliedern.
 

  • Familienfreundliche Maßnahmen

    Folgende familienfreundlichen Maßnahmen wurden vom DRK-Kreisverband bereits eingeführt:

    • Betriebsvereinbarung über die Festlegung der Arbeitszeit vom 28.11.2007 mit den Maßnahmen: Flexibilisierung der Arbeitszeit zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Zielen,
    • Flexible Pausenzeiten, Einführung von Zeitkonten,
    • Eigenverantwortliche Erfassung der Arbeitszeit und eigenverantwortliche Führung des Arbeitszeitkontos,
    • Betriebsvereinbarung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende mit den Maßnahmen: Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten bei Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung,
    • Genehmigung von bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr für Aus-, Fort- und Weiterbildungen mit Gewährung eines Zuschusses bis zur Höhe der Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Teilnahmegebühr,
    • Möglichkeit der Ansparung nicht in Anspruch genommener Tage des Vorjahres,
    • Betriebsvereinbarung zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit Familienpflichten bei der Gewährung von geänderten täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten,
    • Unterstützung von Wiedereinsteigenden nach Elternzeit bei der Umsetzung des Anspruches auf Teilzeitarbeit. Die Vergleichbarkeit des neuen Arbeitsplatzes hinsichtlich Qualifikation und beruflicher Anforderungen zum alten Arbeitsplatz sollte gewährleistet sein,
    • Kontakthalteprogramm für beurlaubte Mitarbeitende (Elternzeit, Sonderurlaub),
    • Einarbeitungshilfen vor Wiedereinstieg von beurlaubten Mitarbeitenden,
    • Interne Ausschreibung aller neu zu besetzenden Führungspositionen, Frauen sind beim beruflichen Aufstieg bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen, sofern sie in den Führungspositionen bisher unterrepräsentiert sind,
    • Leitungspositionen in Teilzeit sind selbstverständlich möglich, Teilzeitarbeitsmöglichkeiten werden nach Bedarf in allen Abteilungen ausgebaut.