fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: Daniel Möller / DRK e.V.

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Krankentransport

Ansprechpartner

Andy Kaufmann
Bereichsleitung Rettungsdienst FR

Tel: 0761 88508-227
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Patrick Veronese
stv. Bereichsleitung Rettungsdienst FR

Tel: 0761 88 508-244
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Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport?

Die Rufnummer für den Krankentransport lautet 0761 19222!

Im Gegensatz zur Notfallrettung ist bei Krankentransporten grundsätzlich keine Dringlichkeit der Einsätze gegeben.
Der Krankentransport dient in erster Linie der Beförderung von Nicht-Notfallpatienten und wird in Krankentransportwagen (KTW) durchgeführt. In der Notfallrettung kann ein KTW im Großschadensfall als Transportmöglichkeit für Leichtverletzte hinzugezogen werden oder die Erstversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Rettungswagen übernehmen. Hierzu sind alle KTW des DRK-Rettungsdienst Freiburg zusätzlich zur DIN-Ausstattung mit einem Vollautomatischen Defibrillator (kurz AED) ausgestattet. Dies ist eine freiwillige Zusatzleistung des DRK-Rettungsdienstes Freiburg und der Malteser Freiburg, die von den Kostenträgern nicht bezahlt wird, um bei einem plötzlich auftretendem Herz-Kreislauf-Stillstand des Patienten schnell und wirkungsvoll helfen zu können. Außerdem kann es vorkommen, dass sich ein KTW zufällig nur wenige Straßen von einem Notfall entfernt befindet. In diesen Fällen wird der KTW als sogenannter First-Responder ebenfalls von der Rettungsleitstelle zu diesem Notfall alarmiert, um die Zeit bis zum Eintreffen des Notarzt und des Rettungswagen zu überbrücken. Gerade in diesen Fällen hat sich der Einsatz der AED-Geräte als erfolgreich und oftmals lebensrettend erwiesen. Das Personal ist entsprechend geschult und wird ständig fortgebildet.