Stellungnahme des Badischen Roten Kreuzes zur Hilfsfrist im Rettungsdienst
Das Thema Hilfsfrist im Rettungsdienst ist gerade in aller Munde.
10 bis 15 Minuten - in dieser Zeitspanne sollen Einsatzkräfte des Rettungsdienstes beim Patienten eintreffen. Diese Devise galt bislang allerdings nur bei lebensbedrohenden Zuständen, wie beispielsweise einem Herzinfarkt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Stuttgart ein weitreichendes Urteil gefällt und einer Klage stattgegeben, wonach das Land Baden-Württemberg die Hilfsfrist neu berechnen muss. Ab sofort soll die Hilfsfrist bei allen Fällen gelten, bei denen über die 112 ein Notruf abgesetzt wird.
Dass ein Bagatelleinsatz genau so schnell wie ein Herzinfarkt versorgt werden muss, macht jedoch keinen Sinn und ist in Zeiten von Fachkräftemangel schlicht nicht umsetzbar. Eine ausführliche gemeinsame Stellungnahme des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter, der Malteser, des Landkreistages, der AOK, des vdek und der IKK classic in Baden-Württemberg haben wir deshalb an dieser Stelle angehängt.