Internationaler Tag der Vermissten: DRK-Suchdienst erwartet Anstieg der Anfragen zu Afghanistan
Pressekonferenz mit DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt anlässlich des Internationalen Tags der Vermissten am 30. August.
Weltweit werden derzeit nach Angaben des internationalen Suchdienst-Netzwerks der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mehr als 210.000 Menschen aufgrund von Flucht, Krieg oder Vertreibung vermisst. „Für viele Menschen ist es eine schwere Belastung, nicht zu wissen, was mit ihren vermissten Angehörigen geschehen ist“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt anlässlich des Internationalen Tags der Vermissten am 30. August. Beim DRK-Suchdienst seien im vergangenen Jahr insgesamt 1.657 Suchanfragen in der internationalen Suche eingegangen. Hauptschwerpunktländer sind Afghanistan, Somalia, Irak und Syrien. „Aufgrund der aktuellen Ereignisse erwarten wir, dass die Zahl der Suchanfragen mit Bezug auf Afghanistan in den nächsten Wochen deutlich zunehmen wird. Bei Anfragen in unseren Beratungsstellen zur Familienzusammenführung ist schon seit Tagen ein drastischer Anstieg zu verzeichnen“, sagt Hasselfeldt.
Durch die Fluchtbewegungen der afghanischen Bevölkerung und den unklaren Fluchtzielen sei es für viele Familien schwer, mit Angehörigen innerhalb des Landes und im Ausland Kontakt zu halten. Das DRK werde in enger Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternehmen, um vermisste Angehörige zu finden oder den Kontakt wiederherzustellen, sagt Hasselfeldt.
1.657 Suchanfragen sind im Jahr 2020 (2019: 2.083) hinsichtlich der internationalen Suche beim DRK-Suchdienst eingegangen. Viele der Suchanfragen betrafen schon 2020 Menschen in Afghanistan. Zehn Jahre nach Beginn des bewaffneten Syrien-Konflikts betrifft ein Großteil davon auch Vermisste aus Syrien. Weltweit wurden 2020 nach Angaben des IKRK fast 9.500 Personen gefunden, die von ihren Familien aufgrund von Flucht oder Vertreibung vermisst worden waren. Das sind durchschnittlich 26 Personen pro Tag. „Familien, die infolge bewaffneter Konflikte getrennt werden, haben ein Recht zu erfahren, wo sich ihre Angehörigen befinden und was mit ihnen geschehen ist“, sagt Hasselfeldt. Dieses Recht auf Gewissheit sei in einer UN-Resolution vom 11. Juni 2019 einstimmig verabschiedet worden.
Die Klärung der Schicksale von Wehrmachtsangehörigen und Zivilpersonen, die seit dem Zweiten Weltkrieg von ihren Angehörigen vermisst werden, gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben des DRK-Suchdienstes. Zu diesen beiden Schicksalsgruppen erreichten den Suchdienst 11.501 Anfragen allein im Jahr 2020 (2019: 10.091) – die allermeisten aus Deutschland, aber auch aus Russland, Österreich, Polen, Norwegen und Australien.
Mehr Infos unter www.drk-suchdienst.de.
Autor: DRK-Generalsekretariat · Foto: Henning Schacht