DRK legt substanzielles Angebot für Reformtarifvertrag vor
Die Tarifkommission der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat der Gewerkschaft ver.di im Vorfeld der am 18. November 2020 stattfindenden zweiten Verhandlungsrunde zum DRK-Reformtarifvertrag ein substanzielles Angebot unterbreitet. Es umfasst Entgelterhöhungen um mindestes 3,3 Prozent, die Zahlung einer „Corona-Prämie“ sowie erhebliche Verbesserungen für die Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus sind weitere Verbesserungen insbesondere für die Pflege und den Rettungsdienst Bestandteil des Angebotes.
„Wir haben uns dazu entschieden, schon vor der zweiten Verhandlungsrunde ein abschlussfähiges Angebot vorzulegen, um unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie in den Gesprächen schnell zu einer Einigung zu kommen“, sagt der Vorsitzende der BTG, DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Das Angebot hat insbesondere die Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler im Blick. Hier wollen wir deutlich über den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes liegen, um die Attraktivität des DRK als Arbeitgeber weiter zu steigern“, erklärt Reuter weiter. Für die Pflege und den Rettungsdienst beinhaltet das Angebot viele finanzielle Verbesserungen, insbesondere in Form von Zulagen.
„Mit dem Angebot sind wir bis an die Grenze des maximal Machbaren und Vertretbaren gegangen. Wir wollen jedoch ein Zeichen in dieser besonders schwierigen Zeit setzen und ver.di klar signalisieren, dass wir es wirklich ernst meinen. Wir hoffen, dass ver.di das Angebot konstruktiv aufnimmt und wir auf dieser Grundlage zu einem zeitnahen Abschluss kommen“, sagt Reuter.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern betroffen.
Text: Pressedienst DRK-Generalsekretariat Foto: AdobeStock